Nach einer Aus- und Weiterbildung im Bereich Werbe- und Produktfotografie bieten wir unseren Kunden im Rahmen unserer grafischen Tätigkeiten folgende Fotodienstleistungen an:
AUFNAHME (Business/Studio)
Kamera Nikon D700
Objektiv Nikkor 24-120mm f/4G ED VR
Objektiv Nikkor 70-200 mm 1:2,8G ED VR II
Objektiv Nikkor 85 mm 1:1,8G
Telekonverter TC-20E III
Blitzgerät Nikon SB-900
Blitzanlage Elinchrom Style RX 300 Pro
Stativ Manfrotto 055XPROB mit Kugelkopf 498RC2
Einbeinstativ Manfrotto 680B
AUFNAHME (Street/Travel)
Kamera Olympus OM-D E-M10
Kit-Objektiv M.ZUIKO DIGITAL ED 14‑42mm 1:3.5‑5.6 EZ Pancake
Premium Objektiv M.ZUIKO DIGITAL 25mm 1:1.8
SOFTWARE
Adobe Lightroom
Adobe Photoshop
Anthropics Portrait Porfessional Studio
Nikon Capture NX 2
HARDWARE
Apple Mac Book Pro 15"
Apple Mac Book Air
EIZO ColorEdge Monitor 27" CX271
EPSON Sure Color P800
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in einem Ende November 2013 gefällten Urteil entschieden, dass die Berufsfotografie nicht mehr als "reglementiertes Gewerbe" nach der Gewerbeordnung gilt. Es gebe für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr - wegen des technischen Fortschritts und der Digitalisierung in der Fotografie, heißt es im Urteil.
Damit ist es auch den freien Gewerben im Bereich "Werbung und Marktkommunikation" Dienstleistungen im Bereich Fotografie als Nebenrecht im Rahmen der Gewerbeordnung anzubieten.
Anfang Juli 2012 wurde im Nationalrat eine Änderung beschlossen, die für Agenturen eine wichtige Verbesserung darstellt. Aufgrund einer Gesetzesnovelle wird das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign ein freies Gewerbe.
Pressefotografen und Fotodesigner dürfen für Unternehmer und Gebietskörperschaften fotografieren, sofern ihre Fotografie ausschließlich zur Nutzung im Rahmen der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bzw. Gebietskörperschaft bestimmt sind. Das bedeutet, dass nur mehr der private Bereich den Berufsfotografen (reglementiertes Gewerbe) vorbehalten ist, für den Business Bereich aber auch im Rahmen des freien Gewerbes "Pressefotografie und Fotodesign" fotografiert werden darf.
Werbeagenturen, die im Bereich der Fotografie tätig sind haben daher nunmehr nach Inkrafttreten der Regelung die Möglichkeit für den Business Bereich das freie Gewerbe anzumelden. Bis jetzt war es den Werbeagenturen nur möglich, in geringem Umfang Leistungen anderer Gewerbe zu erbringen (z.B. Fotografie), die die eigenen Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, sofern der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben.